Aufwändungen / Kosten

    Was kostet die Behandlung?

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    Gesetzlich versicherte Patienten

    Patienten unter 18 Jahren

    Bei Vorliegen bestimmter Befunde (kieferorthopädische Indikationsgruppen, KIG) beteiligt sich die Krankenkasse zu 80% an den Behandlungskosten, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind. Die verbleibenden 20% der Behandlungskosten werden vom Patienten zunächst selbst getragen. Sie werden aber nach Bescheinigung eines erfolgreichen Behandlungsabschlusses von der Krankenkasse zurückerstattet. Grundsätzlich ist aber zu beachten dass die gesetzliche Krankenkasse laut Sozialgesetzbuch lediglich eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftlich Versorgung erstatten muss. Gegebenenfalls kommen bei einer Behandlung so genannte Mehrkosten auch bei Übernahme der Behandlung hinzu. Über diese werden Patienten und Eltern grundsätzlich vor Behandlungsbeginn informiert.

    Patienten über 18 Jahren

    Die kieferorthopädische Behandlung wird nur dann zu 80% von der Krankenkasse übernommen, wenn eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung nach Sozialgesetzbuch V, §28, Abs. 2 notwendig ist. Auch hier erfolgt nach erfolgreichem Behandlungsabschluss die Rückerstattung der verbleibenden 20%. Ganz besonders bei der Behandlung von Erwachsenen entstehen oft so genannte Mehrkosten auch bei Übernahme der Behandlung durch die KK . Über diese werden Patienten grundsätzlich vor Behandlungsbeginn informiert.

    Privat versicherte Patienten

    Bei privat versicherten Patienten ist der Anspruch abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. In der Regel werden die Behandlungskosten übernommen. Da es heute aber eine Vielzahl von Vertrags- und Erstattungsformen gibt empfiehlt sich eine vorherige gezielte Nachfrage bei Ihrem Versicherer. Aber auch über erstattungsfähige Leitungen hinausgehende, sinnvolle Maßnahmen werden den Patienten individuell angeboten und mit den Patienten und den Eltern abgestimmt.

    Steuern

    Bitte denken Sie daran, dass eine kieferorthopädische Behandlung als außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommenssteuererklärung mit angegeben werden kann. Mit einer kieferorthopädischen Behandlung wird schnell der so genannte Freibetrag überschritten, die Kosten können dann steuerlich geltend gemacht werden.

    Wann wird bezahlt?

    Der reguläre Weg ist die Rechnungslegung immer zum Quartalsende nur über die Leistungen, die bis zu diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Finanzierung, dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen. Bitte fragen Sie uns auch nach individuellen Zahlungsvarianten.

    Sie erreichen uns

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